Musikschule Hellern
§ 1 Gegenstand
Die Musikschule Hellern, vertreten durch Stefan Hypius, vermittelt Lehrkräfte für den Instrumental-Unterricht und Gruppenangebote (musikalische Früherziehung, Eltern Kind Kurs etc.). Die Lehrkräfte erteilen den Unterricht in eigener Verantwortung. In den Schulferien so-wie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Unterrichtsort: Musikschule Hellern, Kleine Schulstraße 1, 49078 Osnabrück oder andere geeignete Orte. Bei Gruppenangeboten (musikalische Früherziehung, Eltern Kind Kurs) ist der Ort die Kita des jeweiligen Kooperationspartners
§ 2 Haftung
Die Lehrer der Musikschule Hellern kommen nur für Schäden auf, welche eindeutig grob fahrlässig, oder vorsätzlich durch sie verursacht worden sind.
§ 3 Laufzeit (Kündigung Instrumental und Gesangsunterricht)
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt mindestens 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate kann mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor dem 1. Januar, 1. Mai und 1. September gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 3 a (Kündigung musikalische Früherziehung und der Eltern Kind Kurse)
Die Laufzeit dieses Vertrages für die musikalische Früherziehung und der Eltern Kind Kurse bezieht sich auf den halbjährlichen laufenden Kurs beginnend nach der Sommerpause (August/September) bis einschließlich Januar und von Februar bis zur Sommerpause Juni/Juli. Die Anmeldung gilt für ein Jahr und endet automatisch, sie muss deshalb nicht extra gekündigt werden. Eine halbjährliche Teilnahme ist möglich.
§ 3 b (Gutschein)
Die Laufzeit des Gutscheines ist mit der Lehrkraft individuell abzustimmen.
Eine Unterrichtseinheit muss mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden!
§ 4 Stundenwahl
Der Schüler bzw. die Eltern vereinbaren mit der Lehrkraft einen wöchentlichen Unterrichtstermin. Die Anzahl der zu erteilenden Unterrichtseinheiten (30, 45 oder 60 Minuten) beträgt je Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) 36 Stunden.
§ 4 Regelung bei Unterrichtsausfall
Bei Verursachung durch die Lehrkraft, wird vorrangig versucht, den Unterricht nachzuholen. Bei längerer Krankheit der Lehrkraft und höhere Gewalt können maximal zwei Unterrichtsstunden im Jahr ersatzlos ausfallen. Darüber hinaus werden die Gebühren verrechnet. Alle sich eventuell ergebenen Ansprüche müssen binnen 6 Wochen geltend gemacht werden. Bei Unterrichtsausfall, der vonseiten des Schülers (z. B. Krankheit) oder durch höhere Gewalt (Unwetter, Stromausfall o. ä.) verursacht wurde, besteht weder ein Anspruch auf nachträgliche Unterrichtserteilung noch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr.
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von der Lehrkraft und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist MS/MI berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendem, unvorhersehbarem und unbeherrschbarem außergewöhnlichem Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen.)
§ 5 Gebühren
Die Unterrichtsgebühren sind in der Gebührenordnung festgehalten und werden diesem Vertrag beigefügt. Sollte Unterrichtsgebühren per Lastschrift eingezogen werden und es zu Rückbuchungen durch das Geldinstitut (z.B. wegen mangelnder Kontodeckung) kommt, entstehen zusätzliche Kosten zulasten des Schülers bzw. Erziehungsberechtigter des Schülers.
Die Höhe der Unterrichtsgebühr wird automatisch der Gruppengröße angepasst. 36 Unterrichtseinheiten werden im Regelfall je Kalenderjahr erteilt. Für Eltern, die mehrere Kinder an der Musikschule unterrichten lassen, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt.
Bei Förderung durch „Kids Love Music e.V.“ gewährt die Musikschule Hellern dem Schüler einen Rabatt von 10 % auf den Unterrichtspreis. Eine Ermäßigung für kulturelle Teilhabe (Stadt OS) von 15 € kann online beantragt werden, da wir als Träger anerkannt sind. (www.service.osnabrueck.de)
§ 5 a (Orchester an der Elisabeth Siegel Schule, musikalische Früherziehung und der Eltern Kind Kurse)
Die Unterrichtsgebühr wird in der Regel 10 mal abgebucht.
Sofern keine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen wird, ist diese Widerspruchsbelehrung hinfällig.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Musikschule Hellern
Kleine Schulstraße 1
49078 Osnabrück
0541 67355472
musikschule-hellern@mail.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Musikschule Hellern
Kleine Schulstraße 1
49078 Osnabrück
0541 67355472
musikschule-hellern@mail.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Kundennummer (sofern bekannt):
Name:
Anschrift:
Datum:
Unterschrift:
nur bei Mitteilung auf Papier
Wir (die Musikschule Hellern) werden alle personenbezogenen Daten, die sie im Unterrichtsvertrag oder einer Kursanmeldung angeben, mindestens 10 Jahre speichern.
Wir geben Ihre Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter.
Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten ist für die Arbeit der Musikschule Hellern und für die Versendung von (elektronischer) Post unerlässlich.
Sollten Sie die weitere Speicherung dieser Daten nicht mehr wünschen, bitte ich um Ihre Benachrichtigung. Allerdings ist dann ein weiterer Erhalt von (elektronischer) Post der Musikschule Hellern, sowie ein weiter Unterricht nicht mehr möglich bzw. ein Vertrag kommt erst gar nicht zu Stande.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Stefan Hypius
Musikschule Hellern
Kleine Schulstraße 1
49078 Osnabrück
Kontakt:
Telefon: 0541 67355472
E-Mail: musikschule-hellern@mail.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.