
Schule für Musik e.V.
AGB Einzelunterricht
§ 1 – Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schule für Musik e.V., nachfolgend Musikschule genannt, und dem oder der Teilnehmer:in bzw. ihrer/seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter:in, nachfolgend Schüler:in genannt.
§ 2 – Teilnahme, Unterrichtsort
Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Unterricht in den Räumen der Schule für Musik e.V. bzw. den Kooperationseinrichtungen erteilt. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden.
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
§ 3 – Anzahl Unterrichtseinheiten
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der vom Schüler gewählten Laufzeit.
• 1 Monat Vertragslaufzeit: 3 Unterrichtseinheiten
• 3 Monate Vertragslaufzeit: 9 Unterrichtseinheiten
• 6 Monate Vertragslaufzeit: 18 Unterrichtseinheiten
• 12 Monate Vertragslaufzeit: 36 Unterrichtseinheiten
Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer.
§ 4 – Buchung der Termine
Die Terminbuchungen erfolgen über die Schulverwaltung, Webseite, App oder den oder die zuständige:n Dozent:in.
Verbindlich und damit nicht stornierbar ist der jeweils nächste gebuchte Termin.
Termine werden automatisch wöchentlich zur vereinbarten Zeit gebucht, sofern der nächste Termin nicht mindestens eine Woche (7 Tage) vorher abgesagt wird.
Die Unterrichtseinheiten sind im Verlauf der gewählten Laufzeit zu verbrauchen (entspricht durchschnittlich 3 Unterrichtseinheiten pro Monat).
Bei vorzeitigem Verbrauch des Stundenkontingentes können optional zusätzliche Stundenpakete erworben werden.
§ 5 – Unterrichtsbeiträge
Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Laufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent).
Die Beiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Musikschule berechtigt, dem oder der Schüler:in für jede Rücklastschrift 5,00 Euro zu berechnen.
Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Musikschule vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
§ 6 – Kopierlizenzgebühr
Für alle Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an, die aber schon im jeweiligen Beitrag enthalten ist. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet. Die Abbuchung endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrages.
§ 7 – Unterrichtsfreie Zeiten
Die Betriebsferien sind angelehnt an die Schulferien des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen kein Unterricht statt. Die unterrichtsfreien Zeiten werden von der Musikschule festgesetzt und sind in den Räumlichkeiten der Musikschule veröffentlicht.
§ 8 – Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Laufzeit erstreckt sich über den gewählten Zeitraum (1, 3, 6 oder 12 Monate). Bei Kündigung muss diese spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit in Textform (Brief, E-Mail) oder über das Online-Kündigungsformular erfolgen.
Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird der oder die Schüler:in bzw. der oder die gesetzliche Vertreter:in automatisch Mitglied im Verein Schule für Musik e.V.. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt auch automatisch die Vereinszugehörigkeit.
Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der oder die Kund:in frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot von dem oder der Kund:in nicht aktiviert, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Die darauf folgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für die Laufzeit von einem Monat gemäß der aktuellen Preisliste.
§ 9 – Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
§ 10 – Haftung und Hausordnung
Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
Eine Aufsichtspflicht des Lehrers der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.
Für Schäden, die durch den/die Teilnehmer:in selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der/die Teilnehmer:in selbst oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
§ 11 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
§12 – Salvatorische Klausel
Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis selbst.
Sollten eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.
Stand: 01.03.2026
AGB Gruppenunterricht
§ 1 – Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schule für Musik e.V., nachfolgend Musikschule genannt, und dem oder der Teilnehmer:in bzw. ihrer/seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter:in, nachfolgend Schüler:in genannt.
§ 2 – Teilnahme
Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Unterricht in den Räumen der Geschäftsstelle der Musikschule, den Niederlassungen bzw. Kooperationseinrichtungen erteilt. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden.
Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet. Schüler, die für längere Zeit dem Unterricht fernbleiben müssen, werden gebeten dies der Musikschule mitzuteilen.
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
§ 3 – Anzahl der Unterrichtseinheiten
Der Unterricht wird bezogen auf das Kalenderjahr in ca. 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt.
§ 4 – Unterrichtsbeiträge
Die Beiträge sind Jahresbeiträge, welche in 12 Monatsraten gezahlt werden.
Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Musikschule berechtigt, dem oder der Schüler:in für jede Rücklastschrift 5,00 Euro zu berechnen.
Soweit Schüler:in den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, wie bspw. Urlaub oder Schulveranstaltungen, hat sie oder er keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins.
Bei Unterrichtsausfall von Seiten der Musikschule, wird die Unterrichtseinheit nachgeholt. Wird der vereinbarte Nachholtermin vom Schüler:in nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch. Es werden max. 2 Nachholtermine angeboten. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin vom Schüler nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.
Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
§ 5 – Kopierlizenzgebühr
Für alle Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an, die aber schon im jeweiligen Beitrag enthalten ist. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet. Die Abbuchung endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrages.
§ 6 – Unterrichtsfreie Zeiten
Die Betriebsferien sind angelehnt an die Schulferien des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen kein Unterricht statt. Die unterrichtsfreien Zeiten werden von der Musikschule festgesetzt und sind in den Räumlichkeiten der Musikschule veröffentlicht.
§ 7 – Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des Folgemonats möglich (ab Eingang der Kündigung) und muss in Textform (Brief, E-Mail) oder über das Online-Kündigungsformular erfolgen.
Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird der oder die Schüler:in bzw. der oder die gesetzliche Vertreter:in automatisch Mitglied im Verein Schule für Musik e.V.. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt auch automatisch die Vereinszugehörigkeit.
§ 8 – Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
§ 9 – Haftung, Hausordnung, Aufsichtspflicht
Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
Eine Aufsichtspflicht des Lehrers der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.
Für Schäden, die durch den/die Teilnehmer:in selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der/die Teilnehmer:in selbst oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler.
§ 10 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
§11 – Salvatorische Klausel
Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis selbst.
Sollten eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftliche gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.
Stand: 01.03.2026
AGB Musikkinder Karlschule // BOKB Soundkids
§ 1 – Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schule für Musik e.V., nachfolgend Musikschule genannt, und dem oder der Teilnehmer:in bzw. ihrer/seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter:in, nachfolgend Schüler:in genannt.
§ 2 – Teilnahme
Der Unterricht findet regelmäßig nach den Herbstferien eines Schuljahres 2x wöchentlich (Karlschule) bzw. 1x wöchentlich (BOKBSoundkids) zum fest vereinbarten Termin statt. Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Unterricht in den Räumen der Geschäftsstelle der Musikschule, den Niederlassungen bzw. Kooperationseinrichtungen erteilt. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden.
Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet. Schüler, die für längere Zeit dem Unterricht fernbleiben müssen, werden gebeten dies der Musikschule mitzuteilen.
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
§ 3 – Anzahl der Unterrichtseinheiten
Der Unterricht wird bezogen auf das Kalenderjahr in ca. 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt.
§ 4 – Unterrichtsbeiträge
Die Beiträge sind Jahresbeiträge, welche in 12 Monatsraten gezahlt werden.
Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Musikschule berechtigt, dem oder der Schüler:in für jede Rücklastschrift 5,00 Euro zu berechnen.
Soweit Schüler:in den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, wie bspw. Urlaub oder Schulveranstaltungen, hat sie oder er keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins.
Bei Unterrichtsausfall von Seiten der Musikschule, wird die Unterrichtseinheit nachgeholt. Wird der vereinbarte Nachholtermin vom Schüler:in nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch. Es werden max. 2 Nachholtermine angeboten. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin vom Schüler nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.
Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
§ 5 – Kopierlizenzgebühr
Für alle Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an, die aber schon im jeweiligen Beitrag enthalten ist. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet. Die Abbuchung endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrages.
§ 6 – Unterrichtsfreie Zeiten
In den Schulferien des Landes NRW und an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
§ 7 – Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Kündigung muss spätestens zwei Monate vor Ende des Schulhalbjahres in Textform (Brief, E-Mail) oder über das Online-Kündigungsformular erfolgen.
Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird der oder die Schüler:in bzw. der oder die gesetzliche Vertreter:in automatisch Mitglied im Verein Schule für Musik e.V.. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt auch automatisch die Vereinszugehörigkeit.
§ 8 – Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
§ 9 – Haftung, Hausordnung, Aufsichtspflicht
Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
Eine Aufsichtspflicht des Lehrers der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.
Für Schäden, die durch den/die Teilnehmer:in selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der/die Teilnehmer:in selbst oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler.
§ 10 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
§11 – Salvatorische Klausel
Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis selbst.
Sollten eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftliche gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.
Stand: 01.03.2026
AGB Prepaid Karten
§ 1 – Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schule für Musik e.V., nachfolgend Musikschule genannt, und dem oder der Teilnehmer:in bzw. ihrer/seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter:in, nachfolgend Schüler:in genannt.
§ 2 – Gegenstand
Die Prepaid-Karte beinhaltet folgende Anzahl an Unterrichtseinheiten:
• 4 Einheiten
• 8 Einheiten
Die Unterrichtseinheit beträgt 30 oder 45 Minuten im Einzelunterricht.
§ 3 – Umtausch und Rückgabe
Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Die Prepaid-Karte ist übertragbar. Dies setzt jedoch die Information der Schulverwaltung voraus.
§ 4 – Unterrichtstermin
Für die Buchung eines Unterrichtstermins stehen dem Schüler mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
• direkt mit der Lehrkraft, telefonisch, per E-Mail, Online (z.B. Onlineformular oder Kundenaccount)
Es ist immer nur die Buchung eines Termins, unter Berücksichtigung einer Vorlaufzeit von mind. 4 Werktagen (Montag bis Freitag), möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßig festgelegten Termin.
Termin-Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch, per E-Mail oder aus dem Kundenaccount erfolgen. Erfolgt die Stornierung nicht bzw. nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und somit abgerechnet.
§ 5 – Zahlung
Die Zahlung der Prepaid-Karte erfolgt per SEPA Basis-Lastschrift oder auf Rechnung vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit.
Stand: 01.03.2026
AGB Workshops
§ 1 – Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schule für Musik e.V., nachfolgend Musikschule genannt, und dem oder der Teilnehmer:in bzw. ihrer/seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter:in, nachfolgend Schüler:in genannt.
§ 2 – Gegenstand
Ein gesondertes Angebot der Musikschule. Termin, Dauer und Preis werden gesondert behandelt.
§ 3 – Umtausch und Rückgabe
Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Der Workshop ist übertragbar. Dies setzt jedoch die Information der Schulverwaltung voraus.
§ 5 – Zahlung
Die Zahlung des Workshops erfolgt per SEPA Basis-Lastschrift oder auf Rechnung vor Antritt des ersten Termins.
Stand: 01.03.2026
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schule für Musik e.V., Querweg 24, 33098 Paderborn, 05251 / 76613, info@schulefuermusik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sollte der Unterrichtsbeginn bereits innerhalb dieser 14 Tage beginnen, verzichten Sie auf ihr Widerrufsrecht.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die Schule für Musik e.V., Querweg 24, 33098 Paderborn, 1. Vorstandsvorsitzende Frau Petra Kraatz,
erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen
Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf
Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Kontaktdaten, Geschlecht, Alter werden der betroffenen Lehrkraft weitergegeben.
Ihre Daten werden über die Verwaltungssoftware Axinio verwaltet und an den Steuerberater weitergeben. Die
Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind bzw. nach
Ablauf von handels-, steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten.
Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei
Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu
fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Schule für Musik e.V. Querweg 24
33098 Paderborn
Vertreten durch:
Herr Ferdinand Heggemann
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 525176613 E-Mail: info@schulefuermusik.de
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister. Registergericht:Amtsgericht Paderborn
Registernummer: 1452