Unterrichtsbedingen Vertrag Mindestlaufzeit 6 Monate und Musikalische Früherziehung
§1 Allgemeines
1. Die Musikschule fördert musikalische Fähigkeiten in jedem Alter und verpflichtet sich zur Erteilung eines qualitativ und pädagogisch hochwertigen Unterrichts.
2. Der Schüler verpflichtet sich zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie zum regelmäßigen Üben. Die Teilnahme an Konzerten und Vorspielen ist nicht verpflichtend, aber Bestandteil des Unterrichts.
§2 Vertragslaufzeit und -kündigung
1. Mit der Anmeldung zum Unterricht schließt der Schüler / schließen die Erziehungsberechtigten einen Unterrichtsvertrag mit Verpflichtung zur Beitragszahlung ab.
2. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Unterrichtsverträge der Musikalischen Früherziehung haben eine Laufzeit von 24 Monaten, können aber vier Mal im Jahr gekündigt werden.
3. Es finden 36 Unterrichtseinheiten über den Zeitraum eines Kalenderjahres statt.
4. Der Unterrichtsvertrag kann 30 Tage vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Unterrichtsvertrag unbefristet fortgeführt. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt dann 30 Tage. Unterrichtsverträge der Musikalischen Früherziehung können zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober gekündigt werden. Ab Ende des Unterrichtsvertrages gilt eine dreimonatige Sperrfrist, innerhalb derer für gleichen Unterricht kein neuer Vertrag geschlossen bzw. Unterricht aufgenommen werden kann.
5. Kündigungen müssen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich per E-Mail oder Post (es gilt der Poststempel) an die Musikschule erfolgen. Lehrkräfte dürfen keine Kündigungen entgegennehmen.
6.Die ersten vier Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit, in der der Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann.
7. Ein Lehrkraftwechsel ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
§3 Daten
1. Die auf dem Unterrichtsvertrag angegebenen Daten von Schüler und Erziehungsberechtigten werden mittels eines webbasierten Verwaltungsprogramms gespeichert, verarbeitet und an die unterrichtende Lehrkraft weitergegeben.
2. Alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse (auch E-Mail-Adresse), Bankverbindung etc. sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch nicht rechtzeitig bekanntgegebene Änderungen entstehen, gehen zu Lasten des Schülers.
§4 Unterricht
1. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
2. An gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW, an Rosenmontag, in den NRW-Schulferien sowie an Tagen, an denen musikschulexterne Unterrichtsräume (z.B. KiTas, Schulen) für den Musikunterricht dort nicht zur Verfügung stehen, findet kein Unterricht statt. In Jahren mit vielen Unterrichtseinheiten können zusätzliche Ferientage festgelegt werden.
3. Die Musikschule behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
4. Bei Krankheit oder Verhinderung der Lehrkraft bietet diese einen Nachholtermin an oder der Unterricht wird durch eine andere Lehrkraft vertreten. Fällt der Unterricht aus vom Schüler zu vertretenden Gründen aus, ist die Lehrkraft nicht verpflichtet, diesen nachzuholen.
§5 Unterrichtsbeiträge und Beitragseinzug
1. Die monatlichen Unterrichtsbeiträge sind Abschläge auf den vereinbarten Gesamtbeitrag.
2. Der Unterrichtsbeitrag wird jeweils bis zum 10. eines Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen.
3. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist verbindlich. Der Kontoinhaber ermächtigt die Musikschule mit der Gläubiger-ID DE97ZZZ00000467121, die monatlichen Beiträge von seinem Konto einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Musikschule auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Er kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit ihrem/seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
4. Bei unberechtigten Rücklastschriften oder Rücklastschriften mangels Kontodeckung werden 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
5. Stehen länger als drei Monate Unterrichtsbeiträge aus, kann Schüler von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Der Ausschluss befreit nicht von der Zahlung der ausstehenden Beiträge.
6. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % behält sich die Musikschule vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
§5.1 Kopierlizenzgebühr
1.Für alle Instrumental- und Gesangsunterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht Fachbelegung) erhoben.
§6 Unterrichtsort
1. Der Unterricht findet in der Regel in der Räumen der Musikschule bzw. der Kooperationseinrichtung statt.
2. Kann der Unterricht wegen höherer Gewalt oder in Folge behördlicher oder gesetzlicher Anordnungen bzw. Regelungen nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrkraft und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, kann nach Absprache der Unterricht mittels zugesandter Aufgaben und Bearbeitungen asynchron stattfinden, nachgeholt werden oder der Vertrag pausieren.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).
§ 7 Haftung und Hausordnung
1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
2. Die Nahrungsaufnahme sollte in den Unterrichtsräumen möglichst vermieden werden.
§ 8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
1. Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird Schüler bzw. werden die Erziehungsberechtigten unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert.
2. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn Schüler bzw. Erziehungsberechtigter nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
Unterrichtsbedingungen Partner-/Gruppenunterricht Jahresvertrag G38
§1 Allgemeines
1. Die Musikschule fördert musikalische Fähigkeiten in jedem Alter und verpflichtet sich zur Erteilung eines qualitativ und pädagogisch hochwertigen Unterrichts.
2. Der Schüler verpflichtet sich zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie zum regelmäßigen Üben. Die Teilnahme an Konzerten und Vorspielen ist nicht verpflichtend, aber Bestandteil des Unterrichts.
§2 Vertragslaufzeit und -kündigung
1. Mit der Anmeldung zum Unterricht schließt der Schüler / schließen die Erziehungsberechtigten einen Unterrichtsvertrag mit Verpflichtung zur Beitragszahlung ab.
2. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten (in der Regel 1. August – 31. Juli) und endet dann. Eine Kündigung ist nicht notwendig.
3. Innerhalb der Vertragslaufzeit erhält der Schüler im Schnitt 35 Unterrichtseinheiten. Anspruch auf eine anteilige Erstattung entsteht, wenn der Schüler weniger als 32 Unterrichtseinheiten innerhalb der Vertragslaufzeit erhält.
4. Der Vertrag wird mit Unterrichtsaufnahme verbindlich. Der Vertrag kann nicht gekündigt werden. Über außerordentliche Kündigungsgründe entscheidet die Musikschule. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (E-Mail oder postalisch).
5. Ein Lehrkraftwechsel ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
§3 Daten
1. Die auf dem Unterrichtsvertrag angegebenen Daten von Schüler und Erziehungsberechtigten werden mittels eines webbasierten Verwaltungsprogramms gespeichert, verarbeitet und an die unterrichtende Lehrkraft weitergegeben.
2. Alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse (auch E-Mail-Adresse), Bankverbindung etc. sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch nicht rechtzeitig bekanntgegebene Änderungen entstehen, gehen zu Lasten des Schülers.
§4 Unterricht
1. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
2. An gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW, an Rosenmontag, in den NRW-Schulferien sowie an Tagen, an denen musikschulexterne Unterrichtsräume (z.B. KiTas, Schulen) für den Musikunterricht dort nicht zur Verfügung stehen, findet kein Unterricht statt.
3. Die Musikschule behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
4. Bei Krankheit oder Verhinderung der Lehrkraft bietet diese einen Nachholtermin an oder der Unterricht wird durch eine andere Lehrkraft vertreten. Fällt der Unterricht aus vom Schüler zu vertretenden Gründen aus, ist die Lehrkraft nicht verpflichtet, diesen nachzuholen.
§5 Unterrichtsbeiträge und Beitragseinzug
1. Die monatlichen Unterrichtsbeiträge sind Abschläge auf den vereinbarten Gesamtbeitrag.
2. Der Unterrichtsbeitrag wird jeweils bis zum 10. eines Monats per SEPA‐Lastschrift eingezogen.
3. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist verbindlich. Der Kontoinhaber ermächtigt die Musikschule mit der Gläubiger-ID DE97ZZZ00000467121, die monatlichen Beiträge von seinem Konto einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Musikschule auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Er kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit ihrem/seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
4. Bei unberechtigten Rücklastschriften oder Rücklastschriften mangels ausreichender Kontodeckung gibt die Musikschule die Bankgebühren an die/den Kontoinhaber*in weiter und erhebt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 €.
5. Stehen länger als drei Monate Unterrichtsbeiträge aus, kann Schüler von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Der Ausschluss befreit nicht von der Zahlung der ausstehenden Beiträge.
§5.1 Kopierlizenzgebühr
1.Für alle Instrumental- und Gesangsunterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht Fachbelegung) erhoben.
§6 Unterrichtsort
1. Der Unterricht findet in der Regel in der Räumen der Musikschule bzw. der Kooperationseinrichtung statt.
2. Kann der Unterricht wegen höherer Gewalt oder in Folge behördlicher oder gesetzlicher Anordnungen bzw. Regelungen nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrkraft und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, kann nach Absprache der Unterricht mittels zugesandter Aufgaben und Bearbeitungen asynchron stattfinden, nachgeholt werden oder der Vertrag pausieren
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).
§ 7 Haftung und Hausordnung
1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
2. Die Nahrungsaufnahme sollte in den Unterrichtsräumen möglichst vermieden werden.
§ 8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
1. Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird Schüler bzw. werden die Erziehungsberechtigten unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert.
2. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn Schüler bzw. Erziehungsberechtigter nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
Unterrichtsbedingungen Prepad-Karte
§1 Allgemeines
1. Die Musikschule fördert musikalische Fähigkeiten in jedem Alter und verpflichtet sich zur Erteilung eines qualitativ und pädagogisch hochwertigen Unterrichts.
2. Der Schüler verpflichtet sich zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie zum regelmäßigen Üben. Die Teilnahme an Konzerten und Vorspielen ist nicht verpflichtend, aber Bestandteil des Unterrichts.
§2 Unterrichtseinheiten
1. Die Prepaid-Karte beinhaltet 4 Unterrichtseinheiten.
2. Die Unterrichtseinheiten betragen 30, 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht.
§3 Gültigkeit
1. Die Prepaid-Karte hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Kaufdatum. Es besteht kein Umtausch- bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Nach Rücksprache mit der Musikschule ist eine Übertragung möglich.
§4 Schülerdaten
1. Die auf der Anmeldung angegebenen Daten des Schülers werden mittels eines webbasierten Verwaltungsprogramms gespeichert, verarbeitet und an die unterrichtende Lehrkraft weitergegeben.
2. Alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse (auch E-Mail-Adresse), Bankverbindung etc. sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch nicht rechtzeitig bekanntgegebene Änderungen entstehen, gehen zu Lasten des Schülers.
§5 Terminbuchung und -stornierung
1. Die Terminbuchung kann telefonisch, online, per E-Mail oder direkt beim Lehrer erfolgen.
2. Es ist immer nur die Buchung eines Termins unter Berücksichtigung einer Vorlaufzeit von mindestens vier Werktagen möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßig festgelegten Termin. Schüler mit Vertrag haben Vorrang bei den Terminabsprachen. Die Termine für den Prepaid-Karten-Unterricht liegen in der Regel vor bzw. nach dem Unterricht der Vertragsschüler.
3. Terminstornierungen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen (an den Lehrer selbst oder die Musikschule). Geschieht dies nicht bzw. nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und somit abgerechnet.
4. An gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW, an Rosenmontag und in den NRW-Schulferien findet kein Unterricht statt.
§6 Zahlung
1. Die Zahlung erfolgt - wenn nicht anders vereinbart - per SEPA-Lastschrift. Die/Der Kontoinhaber*in ermächtigt die Musikschule mit der Gläubiger-ID DE97ZZZ00000467121, den Betrag von ihrem/seinem Konto einzuziehen. Zugleich weist sie/er sein Kreditinstitut an, die von der Musikschule auf ihr/sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Sie/Er kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit ihrem/seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
2. Bei unberechtigten Rücklastschriften oder Rücklastschriften mangels Kontodeckung werden 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
§6.1 Kopierlizenzgebühr
1.Für alle Instrumental- und Gesangsunterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht Fachbelegung) erhoben.
§7 Unterrichtsort
1. Der Unterricht findet in der Regel in der Räumen der Musikschule Tonleiter statt.
§8 Haftung und Hausordnung
1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
2. Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
§9 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
1. Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Schüler unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert.
2. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Schüler nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in den Vertrag der Musikschule gegenüber in Schriftform widerspricht.
Sofern keine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen wird, ist diese Widerspruchsbelehrung hinfällig.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Musikschule Tonleiter
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Gabriele Hellwig, GF
Hohenzollernstr. 56-58
45128 Essen
post@tonleiter-musikschule.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Musikschule Tonleiter
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Gabriele Hellwig, GF
Hohenzollernstr. 56-58
45128 Essen
post@tonleiter-musikschule.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Kundennummer (sofern bekannt):
Name:
Anschrift:
Datum:
Unterschrift:
nur bei Mitteilung auf Papier
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Musikschule Tonleiter gemeinnützige UG, Hohenzollernstr. 56-58, 45128 Essen, 0201 8777347, post@tonleiter-musikschule.de
2. Quelle und Art der Datennutzung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Telefonbücher, Internetverzeichnisse,etc.) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.
Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten, Daten aus der Erfüllung unserer und ihrer vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Vertragsdaten, Unterrichtsdaten, Bankdaten, Daten im EC-Zahlungsverkehr, etc.), Dokumentationsdaten (z. B. Anwesenheitslisten), Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z. B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung und auch keine Profilbildung.
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung von Dienstleistungen im Musikpädagogischen Bereich (Musikunterricht) und insbesondere zur Durchführung unserer Verträge oder Vereinbarungen mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung einer Musikschule erforderlichen Tätigkeiten.
Der Abschluss bzw. die Durchführung eines Unterrichtsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Dies gilt ebenfalls für kostenfreie Angebote, wie z.B. Probestunden. Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.
Beispiele:
Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs
Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
Werbung für unsere eigenen Produkte und Dienstleistungen
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Vereinbarungen von Probestunden, Verwendung von Fotos für Werbezwecke, etc.) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Innerhalb der Musikschule erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien Banken, Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung und Consulting, sowie Musikschulverwaltungsdienstleistungen. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
5. Dauer der Datenspeicherung
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel 3 Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
6. Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihrer Aufträge erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben.
7. Ihre Datenschutz- und Beschwerderechte
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
8. Information über Ihr Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:
Musikschule Tonleiter gemeinnützige UG, Hohenzollernstr. 56-58, 45128 Essen, 0201 8777347, post@tonleiter-musikschule.de
Musikschule Tonleiter
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Gabriele Hellwig, GF
Hohenzollernstr. 56-58
45128 Essen
Tel. 0201 877 73 47
post@tonleiter-musikschule.de