Anmeldung zum Unterricht

Musikschule TonArt

Wir freuen uns über Ihre verbindliche Anmeldung zum Musikschulunterricht. Nach dem Absenden des vollständig ausgefüllten Formulars werden wir - unter Berücksichtigung Ihrer Angaben - den Unterricht planen. Daraus erstellen wir dann den endgültigen Vertrag und senden Ihn per E-Mail zu.

Es gelten unsere aktuellen Preise, die sie auf unserer Preisübersichtsseite finden können.

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Bankverbindung / SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die Musikschule TonArt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Musikschule TonArt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.


Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Bitte beachten Sie folgende Informationen

Die Unterrichtsgebühren werden jeweils am 1. des Monats im Lastschriftverfahren abgebucht.

Es wird eine Unterrichtsstunde wöchentlich erteilt. Während der Schulferien im Land Sachsen und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es gelten zu Beginn des Unterrichts 3 Monate Probezeit zu den jeweiligen Gebühren. Die Probezeit ist mit 14 Tagen vor Ablauf kündbar.

Die Gebühren von 10,00 € für Rücklastschriften inkl. Bearbeitungsgebühren, die die Musikschule TonArt nicht zu vertreten hat, trägt der Kontoinhaber. Bei 2 aufeinander folgenden Rücklastschriften/Mahnungen oder einem durch den /die Vertragspartner widerrufenen Lastschrifteinzug, wird der Unterricht bis zur vollständigen Bezahlung ausgesetzt. Diese Aussetzung entbindet jedoch nicht von den Unterrichtsgebühren. Bei jeder Anmeldung zum Unterricht oder Instrumentenwechsel wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.

Einmalig im Jahr wird die Notenkopiererlaubnis der VG Musikedition in Höhe von 12,00 € abgebucht. Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und den Veranstaltungen verpflichtet. Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers im Instrumentalunterricht wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während des Unterrichts und bei der Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art haften die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte selbst. Der Besuch des Unterrichts unterliegt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wird den Schülern bzw. deren gesetzlichen Vertretern daher der Abschluss entsprechender Versicherungen empfohlen.

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichtes und den Veranstaltungen mit Lehrkräften der Musikschule. Fotos/Videos werden Ausdrücklich nur für die Dokumentation, Homepage, Aushänge in Schulen /KiTas oder für Presseartikel verwendet. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, notieren Sie es bitte auf dem Vertrag.

Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. In diesem Zeitraum garantiert die Musikschule mindestens 36 Unterrichtseinheiten.

Die Ferien –und Feiertagsverordnung für die öffentlichen Schulen des Landes Sachsen gilt in gleicher Weise für die Musikschule TonArt gGmbH.

Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum 28. Februar, 31. Juli oder 31. Oktober möglich und müssen der Musikschule schriftlich zugegangen sein. Für diese Termine beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. In besonders begründeten Fällen (Wegzug, lange Krankheit) kann eine schriftliche Abmeldung auch zu einem anderen Termin mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist erfolgen. Vorübergehende Lustlosigkeit ist kein Grund zum Abbruch des Unterrichts. In Fällen von höherer Gewalt (z. Bsp. Pandemie, Schulschließung etc.), die nicht die Musikschule zu vertreten hat, wird der Unterricht vorübergehend online (z. Bsp. Skype, Senden von Unterrichtsvideos) fortgeführt oder an einem anderen Unterrichtsort.

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