Learn to Rock Music School Homburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LTR Homburg für Unterrichtsverträge
(Fassung 03.10.2020)
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Marc Spies, Inhaber der Learn To Rock Musicschool Homburg (LTR) und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler genannt.
§ 2 Unterricht
2.1. Der Unterricht findet regelmäßig einmal pro Woche zu einem fest vereinbarten Termin in unseren Musikschul-Räumen in Homburg – In den Rohrwiesen 4 statt. Veranstaltungen können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der LTR stattfinden. Ebenso Unterrichtsprogramme, die in den Proberäumen der Schüler stattfinden. (Bsp. Bandcoaching vor Ort)
2.2. Die LTR verpflichtet sich, mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr anzubieten, bzw. 18 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr bei 14tägigem Unterricht.
2.3. Eine Unterrichtsstunde dauert je nach gebuchtem Kurs oder Stundenpaket 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten.
2.4. Die Bedingungen für 10er Karten oder Workshops mit begrenzter Laufzeit sind der jeweiligen Kursanmeldung zu entnehmen.
2.5. Ein Anspruch auf Unterricht von einem bestimmten Lehrer besteht nicht.
2.6. Die LTR behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstermin in Abstimmung mit dem Schüler zu vereinbaren.
§ 3 Unterrichtsbeiträge
3.1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten gezahlt wird.
3.2. Die Unterrichtsbeiträge laut Preisliste sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch das SEPA-Lastschriftverfahren bis zum 5. des Monats.
3.3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die anfallenden Bearbeitungsgebühren berechnet.
3.4. Die LTR behält sich eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3% auf den Jahresbeitrag vor. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.
§ 4 Rabatte
4.1. Familienrabatt: Die LTR gewährt ab dem zweiten Familienangehörigen, der einen Unterrichtsvertrag mit der LTR abschließt, einen Rabatt in Höhe von 10% auf den jeweiligen Unterrichtsbeitrag. Dieser Rabatt gilt nur für den jeweils zweiten Vertrag der Familie mit der LTR, der erste bleibt bei dem entsprechenden Beitrag. Ab dem dritten Familienmitglied wird jeder einzelne Vertrag, den die Familie mit der LTR abgeschlossen hat, mit 10% rabattiert, allerdings nur solange auch mindestens 3 Verträge laufen. Sollten nach Beendigung eines Vertrages nur noch 2 Verträge laufen, wird der erste Vertrag wieder auf den Beitrag laut Preisliste angehoben.
4.2. Zusatz-Vertrag: Die LTR gewährt jedem Schüler, der einen weiteren Unterrichtsvertrag abschließt, 10% auf den zweiten Beitrag. Der Betrag des ersten Vertrages bleibt in seiner Höhe davon unberührt.
§ 5 Unterrichtsfreie Zeit/Unterrichtsausfall
5.1. An den gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag und in den Schulferien des Landes Saarland findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarten Unterrichtsgebühren hat.
5.2. Die Zahlungspflicht des Schülers besteht auch dann fort, wenn der Schüler Ausfallzeiten hat. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin.
5.3. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attests ruhen. Die LTR ist dann berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch einen anderen Schüler zu belegen.
5.4. Der Lehrer ist berechtigt, wegen Krankheit maximal 1 Unterrichtseinheit pro Kalenderhalbjahr abzusagen, ohne dass dieser nachgeholt werden muss. Davon unberührt gilt die Vereinbarung unter §2 2.2., dass dem Schüler 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr zugesichert werden. Sollten die 36 Unterrichtseinheiten durch längerfristige Krankheit des Lehrers unterschritten werden, werden Nachholtermine angeboten oder ein Vertretungslehrer beauftragt. Sollte beides nicht möglich sein, dann wird die Unterrichtsgebühr für die Fehlstunden erstattet.
5.5 Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist LTR berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1. Der Unterrichtsvertrag kann zu jedem Zeitpunkt begonnen werden. Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats.
6.2. Die LTR bietet Unterrichtsverträge mit verschiedenen Laufzeiten an. 10er Karten oder Workshops haben keine oder eine andere feste Laufzeit. Die jeweiligen Laufzeiten sind den Kursanmeldungen zu entnehmen.
6.3. 3 Mon. = Verträge mit einer Laufzeit von 3 Monaten; 6 Mon. = Verträge mit einer Laufzeit von 6 Monaten. Unsere 6 Monatsverträge müssen jeweils 3 Monate vor Ablauf einer Vertragsperiode gekündigt werden (Kündigungseingang spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats).. Bei unseren 3 Monatsverträgen beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf einer Vertragsperiode (Kündigungseingang spätestens am dritten Werktag des betreffenden Monats). Beide Vertragsoptionen müssen spätestens 2 Wochen vor Ende manuell verlängert werden. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigung bei der LTR relevant. Das gesetzliche Kündigungsrecht bleibt aus wichtigem Grund unberührt.
6.4. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, ist der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch beendet.
§ 7 Aufsichtspflicht, Haftung
7.1. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren bis zum Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die LTR über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die LTR übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht ausschließlich während des Unterrichts und bei Veranstaltungen oder Mitwirkung bei Veranstaltungen der LTR nur für die unmittelbare Auftrittszeit. Ansonsten haften Eltern für Ihre Kinder.
7.2. Die Haftung der LTR oder durch eine von der LTR beauftragte Person beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens der LTR/Person vorliegt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit der Schüler und Begleitpersonen, sowohl während des Unterrichtes als auch auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht, wird nicht gehaftet.
7.3. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und die Teilnahme an den Aktivitäten geschieht auf eigenes Risiko der Schüler und ihrer Begleiter. Für Schäden, die durch den Schüler oder begleitende Personen an den Räumlichkeiten oder den anderen Schülern entstehen, haften die Eltern bzw. der Verursacher selbst. Für Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände der Schüler wird von der LTR keine Haftung übernommen.
§ 8 Wir respektieren das Urheberrecht
8.1. Es ist nicht gestattet, Kopien von urheberrechtlich geschützten Noten zu machen und diese in den Unterricht an der LTR mitzubringen und zu benutzen.
§ 9 Salvatorische Klausel
9.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
9.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
§ 10 Erfüllungs- und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Parteien ist Homburg.
Sofern keine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen wird, ist diese Widerspruchsbelehrung hinfällig.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Learn to Rock Musicschool Homburg
In den Rohrwiesen 4
66424 Homburg
06841 7398720
homburg@learntorock.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Learn to Rock Musicschool Homburg
In den Rohrwiesen 4
66424 Homburg
06841 7398720
homburg@learntorock.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Kundennummer (sofern bekannt):
Name:
Anschrift:
Datum:
Unterschrift:
nur bei Mitteilung auf Papier
Datenschutzhinweise
Wir informieren Sie darüber, wie die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies mit Ihren Daten umgeht und über Ihre Rechte
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies und über die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zustehenden Ansprüche und Rechte in diesem Zusammenhang.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen.
1. Wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist und an wen Sie sich wenden können
Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies, In den Rohrwiesen 4, 66424 Homburg Tel.06841 7398720, E-Mail: homburg@learntorock .de
2. Welche Daten die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies nutzt und aus welchen Quellen diese stammen
Die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies verarbeitet personenbezogene Daten, die sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhält. Zudem verarbeitet die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies personen-bezogene Daten, die sie von Dritten zulässigerweise – zum Beispiel wegen der Vertragserfüllung oder auf Grund einer von Ihnen erteilten Einwilligung – erhalten hat, insofern und soweit dies für die Erbringung der Leistungen der Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies erforderlich ist. Zum anderen verarbeitet die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen – zum Bei-spiel öffentliche Register, Schuldnerverzeichnis, Insolvenzbekanntmachungen – zulässigerweise gewonnen wurden und verarbeitet werden dürfen.
Relevante personenbezogene Daten sind Ihre Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und Geburtsort).
3. Wofür die Daten verarbeitet werden und auf Grund welcher Rechtsgrundlage dies geschieht
Die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
3.1 Die Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) erfolgt zur Erbringung und Vermittlung von Unterrichts- und Lehrdienstleistungen sowie der damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
3.2 Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1f DSGVO)
Soweit erforderlich, verarbeitet die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrags hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen der Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies oder Dritter wie zum Beispiel in den folgenden Fällen:
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung;
- Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs;
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten;
- Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände zum Zweck der Sammlung von Beweismitteln bei Straftaten sowie zur Wahrung des Hausrechts;
- - Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts;
- Maßnahmen zur Risiko- und Geschäftssteuerung sowie Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.
3.3 Auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO)
Soweit Sie der Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (zum Beispiel die Weitergabe von Daten an Vertragspartner, Werbung und Analyse des Nutzungsverhaltens unserer Website) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jeder-zeit widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
3.4 Auf Grund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1e DSGVO)
Zudem unterliegt die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (zum Beispiel Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die auch die Meldung an Strafverfolgungs- und Steuerbehörden.
4. Wer erhält die Daten
Innerhalb der Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Auch von der Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies eingesetzte Dienstleister, Erfüllungsgehilfen und Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing.
Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies ist zu beachten, dass diese nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder Sie in die Weitergabe eingewilligt haben.
5. Wie lange werden die Daten gespeichert
Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
Darüber hinaus unterliegt die Learn to Rock Musik-schule Homburg, Inhaber Marc Spies verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und dem Geldwäschegesetz (GwG) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (das sind Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihres berechtigten Auftrags erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist, Sie der Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies Ihre Einwilligung erteilt haben oder ggf. im Rahmen einer Auftragsverarbeitung
7. Ihre Datenschutzrechte
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunfts-recht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Die für die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken,
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
Telefon: 0681 / 94781-0
Fax: 0681 / 94781-29
8. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten wird die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies in der Regel den Abschluss des Vertrags oder die Ausführung eines Auftrages ablehnen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen.
9. Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
9.1 Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Art. 6 Abs. 1f DSGVO (Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne des Art. 4 Abs. 4 DSGVO.
Legen Sie Widerspruch ein, wird die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies kann zwingende schutzwürdige Grün-de für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
9.2 Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken
In Einzelfällen verarbeitet die Learn to Rock Musik-schule Homburg, Inhaber Marc Spies Ihre personen-bezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Learn to Rock Musikschule Homburg, Inhaber Marc Spies Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und kann gerichtet werden an 06841 7398720 oder homburg@learntorock.de.
Betreiber/Besitzer:
Learn to Rock Music School GbR
In den Rohrwiesen 4
66424 Homburg
Deutschland
homburg@learntorock.de
Geschäftsführer: Marc Spies
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.